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allgemeine geschäfts­bedingungen

Stand: 14. Oktober 2026 · English version

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Josip Heger und Simon Heger GbR, Bleichstraße 94, 75173 Pforzheim („Heger CAD“), über Leistungen in Konstruktion, Berechnung und Simulation, Anlagenplanung, Prototypen- und Produktentwicklung, technischer Dokumentation, Datenverwaltung und Automatisierung sowie über die Begleitung von Fertigung, Montage und Inbetriebnahme.

1.2

Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).

1.3

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, etwa Einkaufsbedingungen, werden nur Vertragsbestandteil, wenn Heger CAD ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn Heger CAD in Kenntnis solcher Bedingungen mit der Arbeit beginnt.

1.4

Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5

Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass Heger CAD erneut auf sie hinweisen muss.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1

An ein Angebot ist Heger CAD für die darin genannte Frist gebunden.

2.2

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Heger CAD annimmt oder wenn Heger CAD einen Auftrag des Kunden bestätigt oder mit dessen Ausführung beginnt. Textform, etwa E-Mail, genügt.

2.3

Den Umfang der Leistungen bestimmen das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist. Zeichnet sich ab, dass eine Schätzung wesentlich überschritten wird, informiert Heger CAD den Kunden unverzüglich.

3. Leistungen und Zusammenarbeit

3.1

Heger CAD erbringt die Leistungen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den vereinbarten Vorgaben des Kunden.

3.2

Ist ein bestimmtes Ergebnis vereinbart, etwa Modelle, Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Dokumentationen oder Programme, schuldet Heger CAD dieses Ergebnis (Werkvertrag). Das gilt auch bei Abrechnung nach Aufwand oder über ein Stundenkontingent. Bei Beratung, Unterstützung bei Projekten des Kunden oder Begleitung vor Ort ohne vereinbartes Ergebnis schuldet Heger CAD die fachgerechte Tätigkeit (Dienstvertrag).

3.3

Bei Stundenkontingenten regelt das Angebot Umfang, Laufzeit, Abruf und den Umgang mit nicht abgerufenen Stunden. Reicht ein Kontingent für ein vereinbartes Ergebnis voraussichtlich nicht aus, informiert Heger CAD den Kunden; über weitere Stunden entscheidet der Kunde.

3.4

Heger CAD erbringt die Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung, auch bei Einsätzen beim Kunden. Weisungen an die Mitarbeitenden von Heger CAD erteilt allein Heger CAD; eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt. Vorgaben des Kunden zum Ergebnis sowie zu Sicherheit und Ordnung am Einsatzort bleiben davon unberührt.

3.5

Einsätze beim Kunden finden nach Absprache statt. Reisezeit, Reisekosten und den Aufschlag für Einsätze vor Ort regelt das Angebot.

3.6

Fertigung, Lieferung und Montage durch Dritte, etwa durch Partnerbetriebe, beauftragt der Kunde selbst. Heger CAD schuldet dabei nur die vereinbarte technische Begleitung.

3.7

Heger CAD darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für deren Leistungen verantwortlich. Für sie gilt Ziffer 12.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1

Der Kunde stellt alle für die Leistungen nötigen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereit, etwa Vorgaben, Werksnormen, Zeichnungsrahmen, CAD-Vorlagen und Bestandsdaten. Er benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.

4.2

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Vorgaben ist der Kunde verantwortlich. Heger CAD prüft sie auf Plausibilität und weist auf erkennbare Fehler, Lücken und Bedenken hin.

4.3

Der Kunde stellt sicher, dass er die übergebenen Unterlagen nutzen und an Heger CAD weitergeben darf und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

4.4

Wirkt der Kunde nicht zu den vereinbarten Zeitpunkten oder nicht rechtzeitig mit, verlängern sich Termine um die Dauer der Verzögerung und eine angemessene Anlaufzeit. Den dadurch verursachten Mehraufwand vergütet der Kunde zu den vereinbarten Stundensätzen.

4.5

Bevor Heger CAD in Systeme des Kunden eingreift oder Programme auf seinen Datenbestand anwendet, sichert der Kunde seine Daten.

5. Freigabe und Verantwortung als Hersteller

5.1

Die Freigabe der Ergebnisse zur Fertigung und Verwendung erteilt der Kunde. Vorher prüft er, ob die Ergebnisse seinen Anforderungen entsprechen.

5.2

Die Pflichten als Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsrechts, etwa nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, liegen beim Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dazu gehören Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung, auch wenn Heger CAD dabei unterstützt oder Teile der technischen Dokumentation erstellt.

5.3

Berechnungen und Simulationen beruhen auf den vereinbarten oder vom Kunden genannten Lasten, Werkstoffkennwerten und Randbedingungen. Sie ersetzen keine vorgeschriebenen Prüfungen, Versuche oder Abnahmen.

5.4

Eine Recherche nach Schutzrechten Dritter, etwa Patenten, schuldet Heger CAD nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Bekannte Schutzrechte Dritter teilt Heger CAD dem Kunden mit.

6. Änderungen und Termine

6.1

Änderungswünsche des Kunden setzt Heger CAD um, soweit sie zumutbar sind. Vorher nennt Heger CAD die Auswirkungen auf Aufwand und Termine; umgesetzt wird nach Bestätigung des Kunden in Textform. Den Mehraufwand rechnet Heger CAD nach Aufwand ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6.2

Verzögerungen durch Umstände, die Heger CAD nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt oder Störungen bei Dritten, verlängern Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Heger CAD informiert den Kunden unverzüglich.

7. Vergütung und Zahlung

7.1

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Bei Abrechnung nach Aufwand gelten die vereinbarten Stundensätze; abgerechnet wird auf Grundlage der Zeitnachweise von Heger CAD, die der Rechnung beiliegen oder auf Verlangen vorgelegt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2

Bei Werkleistungen kann Heger CAD monatlich oder nach Leistungsstand Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der erbrachten Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Dienstleistungen rechnet Heger CAD monatlich ab.

7.3

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, soweit Angebot oder Rechnung keine längere Frist nennen.

7.4

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

7.5

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln oder Mehrkosten der Fertigstellung.

8. Abnahme

8.1

Werkleistungen nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern.

8.2

Im Angebot als Teilleistungen vereinbarte, in sich abgeschlossene und selbständig prüfbare Teile, etwa einzelne Baugruppen oder Zeichnungssätze, kann Heger CAD gesondert zur Abnahme stellen.

8.3

Gibt der Kunde Ergebnisse zur Fertigung frei, gilt dies als Abnahme der freigegebenen Ergebnisse.

8.4

Eine Leistung gilt außerdem als abgenommen, wenn Heger CAD dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

9. Nutzungsrechte

9.1

Mit vollständiger Bezahlung der dafür geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Modellen, Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen und Dokumentationen das ausschließliche, übertragbare und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, sie zu nutzen, zu ändern und zu vervielfältigen.

9.2

An Programmen, die Heger CAD für den Kunden entwickelt, etwa iLogic-Regeln, Konfiguratoren oder Prüfprogramme, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der dafür geschuldeten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, sie im eigenen Unternehmen zu nutzen und zu ändern. In Modelle oder Zeichnungen eingebettete Regeln darf der Kunde mit diesen weitergeben. Allgemeine Programmteile ohne vertrauliche Informationen des Kunden darf Heger CAD weiterverwenden.

9.3

Eigene Werkzeuge von Heger CAD, etwa Programme, Regeln, Vorlagen, Bibliotheken und Know-how, die unabhängig vom Auftrag entstanden sind, bleiben bei Heger CAD. Sind sie Teil der Ergebnisse, etwa Normteile in einem Modell, darf der Kunde sie als Teil der Ergebnisse nutzen. Eine weitergehende Nutzung, etwa eines Programms im System des Kunden, wird im Angebot vereinbart.

9.4

Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ergebnisse vertragsgemäß nutzen. Heger CAD kann die Nutzung nur untersagen, solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

9.5

Heger CAD darf Kopien der Ergebnisse zum Nachweis und zur Dokumentation aufbewahren. Sie unterliegen der Geheimhaltung nach Ziffer 12.

10. Mängel

10.1

Bei Mängeln bessert Heger CAD nach eigener Wahl nach oder erbringt die Leistung neu (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte. Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 11.

10.2

Der Kunde zeigt Mängel möglichst bald nach ihrer Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so genau wie möglich.

10.3

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dann gelten die gesetzlichen Fristen.

11. Haftung

11.1

Heger CAD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang einer übernommenen Garantie.

11.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Heger CAD nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3

Für den Verlust von Daten haftet Heger CAD bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

11.4

Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Heger CAD.

12. Geheimhaltung

12.1

Vertrauliche Informationen sind alle Unterlagen, Daten und Kenntnisse, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit einer Anfrage, einem Angebot oder einem Auftrag zugänglich macht und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu können insbesondere Zeichnungen, CAD-Modelle, Berechnungen, Lasten- und Pflichtenhefte, Muster, Angebote und Preise, Konzepte, Programme und Know-how gehören.

12.2

Die für den Kunden erstellten Ergebnisse gelten als vertrauliche Informationen des Kunden, ausgenommen eigene Werkzeuge und allgemeine Programmteile von Heger CAD (Ziffer 9.2 und 9.3). Wie der Kunde die Ergebnisse nutzt und weitergibt, richtet sich allein nach Ziffer 9.

12.3

E-Mails von Heger CAD, die auf die Geheimhaltung nach diesen AGB hinweisen, gelten samt Anhängen und verlinkten Dateien als vertraulich gekennzeichnet.

12.4

Beide Parteien halten vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim, nutzen sie nur für den jeweiligen Zweck und schützen sie durch angemessene Maßnahmen, mindestens so sorgfältig wie eigene vertrauliche Informationen.

12.5

Weitergeben dürfen sie vertrauliche Informationen nur an Personen, die diese für den Zweck benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, etwa an Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Unterauftragnehmer, IT- und E-Mail-Dienstleister sowie rechtliche und steuerliche Berater. An Partnerbetriebe gibt Heger CAD Unterlagen des Kunden nur mit dessen Zustimmung weiter.

12.6

Vertrauliche Informationen des Kunden gibt Heger CAD nicht in KI-Dienste Dritter ein.

12.7

Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die

  • ohne Verstoß gegen diese Ziffer öffentlich bekannt sind oder werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • sie rechtmäßig von Dritten ohne Pflicht zur Geheimhaltung erhalten hat,
  • sie unabhängig selbst entwickelt hat oder
  • sie aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenlegen muss.

Im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorher, soweit das zulässig ist, und gibt nur das Nötige heraus.

12.8

Die Pflichten gelten während der Zusammenarbeit und fünf Jahre nach Beendigung des letzten Auftrags. Der gesetzliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt unberührt.

12.9

Nach Beendigung eines Auftrags gibt jede Partei auf Verlangen die vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Nachweiszwecke nach Ziffer 9.5 entgegenstehen. Kopien in Datensicherungen werden im üblichen Turnus gelöscht und bleiben bis dahin vertraulich.

12.10

Unterlagen aus Anfragen behandelt Heger CAD auch dann vertraulich, wenn kein Auftrag zustande kommt.

12.11

Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geht dieser Ziffer vor, soweit sie Abweichendes regelt.

13. Referenzen

Heger CAD nennt den Kunden, sein Logo oder Projekte nur mit seiner Zustimmung als Referenz.

14. Schlussbestimmungen

14.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

14.3

Die englische Fassung dieser AGB ist eine Übersetzung. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.